Steuerfachangestellter­/­Steuerfachwirt­/­Finanzwirt­(m/w/d)­als­selbständiger­Beratungsstellenleiter
Über diesen Job
Werde selbständiger Beratungsstellenleiter beim Steuerring e.V. als Steuerfachangestellter, Steuerfachwirt oder Finanzwirt (m/w/d) und gründe deine eigene Beratungsstelle für Einkommensteuer ohne Eigenkapital. Profitiere von flexiblen Arbeitszeiten, attraktiven Vergütungen sowie umfassender Unterstützung durch die Hauptverwaltung. Wir suchen bundesweit motivierte Experten, die ihre Karriere in einer stabilen Branche vorantreiben möchten. Bewerbe dich jetzt und werde Teil einer starken Gemeinschaft!
Aufgaben
- Leitung der eigenen Beratungsstelle auf selbstständiger Basis
- Erstellung der Steuererklärung für Mitglieder und ganzjährige Betreuung im Bereich der Einkommensteuer
- Abwicklung und Korrespondenz mit dem Finanzamt
- Prüfen der Einkommensteuerbescheide und Erheben von Einsprüchen
- Gewinnung neuer Mitglieder mit Hilfe zielgruppengerechter Werbemaßnahmen
Anforderungen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder vergleichbare Qualifikation im Bereich Steuern und Finanzen
- Fundierte Kenntnisse in der Einkommensteuer und deren Bestimmungen in Deutschland
- Erfahrung im Erstellen von Steuererklärungen und Prüfung von Steuerbescheiden
- Sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise mit hoher Service- und Kundenorientierung
- Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere sicherer Umgang mit Microsoft Office-Produkten
- Interesse an kontinuierlicher Weiterbildung und verschiedenen Schulungsangeboten
- Fähigkeit zur selbständigen Leitung einer Beratungsstelle und zur Akquise neuer Mitglieder
- Starke Kommunikationsfähigkeiten in der Korrespondenz mit dem Finanzamt
- Flexibilität bei der Zeiteinteilung und die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten
Benefits
- Krisensicherer Job
- Attraktive Vergütung
- Leistungsprämien
- Wachstumsprämien
- Sonderprämien
- 100 % Homeoffice
- Individuelle Karrierechancen
- Persönliche Betreuung
- Regelmäßige Steuerschulungen
- Kostenfreie Werbemittel
- Flexible Zeiteinteilung
- Kalkulierbarer Geldeingang
- Versicherung gegen Beratungsschäden
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