Hallenwart­Anhalt-Arena(m/w/d),­Stadt­Dessau-Roßlau
Über diesen Job
Die Stadt Dessau-Roßlau sucht für das Referat Sportförderung einen Hallenwart (m/w/d) für die Anhalt-Arena in Vollzeit. Zu den Aufgaben gehören die Sicherstellung von Ordnung und Sauberkeit in der Sporthalle, Überwachung des baulichen Zustands sowie die Durchführung von Wartungsarbeiten. Voraussetzung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, handwerkliche Kenntnisse und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Die Stelle bietet eine Vergütung von 2.912,62 € bis 3.512,60 € brutto monatlich, je nach Erfahrung. Bewerbungen sind bis zum 07.01.2026 möglich.
Aufgaben
- Verantwortlich für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Sporthalle und Außenanlagen
- Mitarbeit bei der Einhaltung der geltenden Sportstättensatzung der Stadt Dessau-Roßlau
- Kontrolle und Überwachung des baulichen Zustands des Gebäudes
- Ausführung von zumutbaren Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
- Kontrolle und Überwachung sowie Bedienung der technischen Anlagen
- Einflussnahme auf Einsparungen von Betriebskosten
- Selbstständige Durchführung von Wartungsarbeiten an Fenster- und Türbeschlägen sowie Sanitäranlagen
- Wartungsarbeiten an den Sportgeräten und Kraftgeräten
Anforderungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, mindestens zweieinhalb Jahre
- Handwerkliche und technische Kenntnisse, insbesondere in der Wartung und Pflege von Sportanlagen
- Erfahrung in der Kontrolle und Überwachung technischer Anlagen und Gebäudezustände
- Organisationsfähigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit in Sportstätten
- Flexibilität und Bereitschaft zur Arbeit im 2-Schicht-Betrieb sowie an Wochenenden und Feiertagen
- Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt im Umgang mit technischen Einrichtungen
- PKW-Führerschein wünschenswert für Anfahrten zu verschiedenen Standorten
- Mehrjährige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in einem relevanten Tätigkeitsfeld
Benefits
- Unbefristete Stelle
- Günstige Lebenshaltungskosten
- Vollzeitstelle
- Vergütung gemäß TVöD
- Berücksichtigung von Schwerbehinderung
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