Sachbearbeitung­Bürgerbüro­{Verwaltungsfachangestellte/r­-Kommunalverwaltung}
Über diesen Job
Die Stadtverwaltung Naumburg (Saale) sucht zum 01. Januar 2027 eine Sachbearbeitung im Bürgerbüro. Zu den Aufgaben gehören die Bearbeitung melderechtlicher Angelegenheiten, die Ausstellung von Dokumenten und die Durchführung amtlicher Beglaubigungen. Erwartet wird eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r sowie gute Kenntnisse im Bundesmeldegesetz. Geboten werden ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, flexible Arbeitszeiten und umfangreiche Sozialleistungen. Bewerbungen sind bis zum 17. September 2026 möglich.
Aufgaben
- Melderechtliche Angelegenheiten bearbeiten
- Melderegister führen, fortschreiben und berichtigen
- Elektronische Datenübermittlung und OSCI-Nachrichten verwalten
- Melde-, Aufenthalts- und Lebensbescheinigungen ausstellen
- Melderegisterauskünfte, Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister bearbeiten
- Dokumente ausstellen, Ausgabe, Verlustbearbeitung, Einziehung und Vernichtung durchführen
- Beratung und Auskunftserteilung an Bürger leisten
- Bewohnerparkausweise und Dauerparkkarten ausstellen
- Amtliche Beglaubigungen durchführen
- Fundbüro verwalten
- Wahlen durchführen
Anforderungen
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbar ist erforderlich.
- Gute Kenntnisse im Bundesmeldegesetz, Passgesetz und Wahlgesetze sind wünschenswert.
- Englischkenntnisse sind von Vorteil, um internationale Anfragen zu bearbeiten.
- Freundlichkeit und sicheres Auftreten sind unerlässlich im Umgang mit Bürgern.
- Teamfähigkeit ist wichtig, um effektiv mit Kollegen in einem Verwaltungsumfeld zu arbeiten.
- Hohe Organisationsfähigkeit und Kommunikationsstärke sind erforderlich für eine effiziente Sachbearbeitung.
- Zuverlässigkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Bearbeitung amtlicher Dokumente.
- Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeiten und Dienstpläne wird erwartet.
- Einschlägige Kenntnisse im Umgang mit elektronischen Datenübermittlungen und Systemen sind notwendig.
- Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich für die Nutzung von Dienstfahrzeugen.
Benefits
- 31 Tage Erholungsurlaub
- unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Betriebliche Altersversorgung
- Sonderzahlungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Flexible Arbeitszeiten
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