Ausbildung­Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter­(m/w/d)
Über diesen Job
Starten Sie Ihre Karriere als Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) in der Bundesverwaltung! Bei der Bundeswehr profitieren Sie von einer modernen Ausbildungsumgebung, einer attraktiven Vergütung, 30 Tagen Urlaub und der Möglichkeit zur Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss. Voraussetzungen sind ein qualifizierter Haupt- oder Realschulabschluss sowie Teamgeist und Engagement. Bewerben Sie sich bis zum 30. September 2026 für einen Ausbildungsstart am 1. August 2027.
Aufgaben
- Sachverhalte ermitteln und Verwaltungsentscheidungen erarbeiten
- Beteiligte über Verwaltungsentscheidungen unterrichten
- Rechtsvorschriften in den Aufgabenbereichen der Bundesverwaltung anwenden
- Personalakten in der Personalverwaltung führen
- Aufgaben bei der Personalgewinnung erledigen
- Personalentwicklungsmaßnahmen durchführen
- Haushalts- und Wirtschaftspläne erstellen
- Haushalts- und Wirtschaftspläne ausführen
Anforderungen
- Fundierte Kenntnisse in Verwaltungsrecht und Anwendung von Rechtsvorschriften in der Bundesverwaltung
- Erfahrung in der Personalverwaltung, einschließlich Personalaktenführung und Personalgewinnung
- Kompetenzen im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, insbesondere Erstellung und Ausführung von Haushaltsplänen
- Gute Kommunikationsfähigkeiten in Deutsch, sowohl schriftlich als auch mündlich
- Mathematische Fähigkeiten zur Analyse und Bearbeitung von Zahlen und Daten
- Teamgeist und Fähigkeit zur vertrauensvollen Zusammenarbeit in einem Team
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein bei der Erledigung von Aufgaben
- Hohe Lernbereitschaft und Engagement für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung
- Konzentrationsfähigkeit und Organisationstalent zur effizienten Bearbeitung von Verwaltungsaufgaben
- Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern und deren Anwendung in der Verwaltung
Benefits
- 30 Tage Urlaub
- Steigende Ausbildungsvergütung
- Überstundenfreizeit
- Teilzeitausbildung
- Übernahmegarantie
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