Staatlich­anerkannte/r­ErzieherInnen­(m/w/d)
Über diesen Job
Die Gemeinde Muldestausee sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei staatlich anerkannte ErzieherInnen (m/w/d) in Teilzeit (30 Stunden/Woche) zur qualifizierten Betreuung in ihren Kindertagesstätten. Bewerber sollten über eine pädagogische Fachkraftausbildung verfügen, teamfähig und kommunikationsstark sein sowie Erfahrung in der Arbeit mit Kindern mitbringen. Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD – VKA. Bewerbungen sind bis zum 31.01.2026 an die Gemeinde Muldestausee zu richten.
Aufgaben
- Umsetzung der pädagogischen Konzeptionen in der Gruppe oder in Projektarbeiten
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung pädagogischer Angebote
- Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters
- aktive und kooperative Zusammenarbeit mit Personensorgeberechtigten sowie Mitarbeitenden des Trägers
- Beobachtung und Reflexion der einzelnen Kinder sowie Dokumentation
- Dokumentation der pädagogischen Arbeit
- Mitwirkung an der konzeptionellen und qualitativen Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes
Anforderungen
- Staatlich anerkannte/r Erzieher/in mit erfolgreichem Abschluss gemäß KiFöG
- Erfahrung in der Unterstützung kindlicher Selbstbildungsprozesse und Förderung von Kindern
- Kenntnisse in der Planung und Durchführung von Gruppenangeboten und Projekten
- Hohes Maß an Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität in der Zusammenarbeit
- Hohe soziale Kompetenz, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Kindern
- Eigenständige, zuverlässige und strukturierte Arbeitsweise in der pädagogischen Arbeit
- Offener, wertschätzender und empathischer Umgang mit Kindern und Eltern
- Mehrjährige Berufserfahrung im pädagogischen Bereich wünschenswert
- Führerschein Klasse B für die flexible Mobilität im Arbeitsbereich
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Übernahme von Mehrarbeit
Benefits
- Abwechslungsreiches Aufgabenspektrum
- Gestaltungsspielraum
- Teilzeitbeschäftigung
- Vergütung nach TVöD
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