Straßenwärter/in­bzw.­Straßenbauer/in­{Straßenwärter/in}
Über diesen Job
Die Landeshauptstadt Magdeburg sucht eine/n Straßenwärter/in bzw. Straßenbauer/in (m/w/d) in Vollzeit für unbefristete Anstellung. Zu den Aufgaben gehören die Wartung und Instandhaltung von Straßen, Wegen und Brücken sowie die Durchführung von Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen. Bewerber sollten eine dreijährige Berufsausbildung in diesem Bereich abgeschlossen haben und einen Führerschein der Klasse CE besitzen. Angeboten werden ein sicheres Gehalt nach TVöD-VKA, 30 Tage Urlaub, betriebliche Altersvorsorge und zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten. Bewerbungen sind bis zum 01. Juni 2026 über das Online-Bewerberportal einzureichen.
Aufgaben
- Wartung und Instandhaltung öffentlicher Straßen durchführen
- Kontrolle, Wartung und Instandsetzung von Straßen, Parkplätzen, Rad- und Gehwegen sowie Brücken
- Anbau, Zustandskontrolle und Reinigung von Verkehrszeichen und Verkehrsleiteinrichtungen
- Anlegen und Warten von Grünflächen
- Zustandskontrolle, Reinigung und Instandhaltung von Entwässerungseinrichtungen
- Einrichtung von Arbeitsstellen und Sicherung von Unfallstellen
- Mitarbeit im Straßenwinterdienst leisten
- Bereitschaftsdienst im Rahmen der Aufgaben übernehmen
Anforderungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung zum Straßenwärter/in oder Straßenbauer/in
- Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung
- Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften
- Führerschein Klasse CE ohne Beschränkungen
- Teamfähigkeit und physische Belastbarkeit
- Qualitative und korrekte Arbeitsweise
- Bereitschaft zu Nacht- und Wochenendarbeit
- Erfahrung im Umgang mit Entwässerungseinrichtungen
- Wartung und Instandhaltung öffentlicher Straßen und Brücken
- Einrichtung von Arbeitsstellen und Sicherung von Unfallstellen
- Anlage und Pflege von Grünflächen
Benefits
- 30 Tage Urlaub
- Betriebliche Altersvorsorge
- Weihnachtsgeld
- Leistungsprämie
- Fahrradleasing
- Attraktive Mitarbeiterrabatte
- Gesundheitsförderung
- Fort- und Weiterbildungsangebote
- Dienstfrei am 24.12. und 31.12.
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